1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Frings Digital GmbH und ihren Kund:innen, soweit nicht durch individuelle Vereinbarung abweichende Regelungen getroffen werden. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmer:innen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Kund:innen erkennt die Frings Digital GmbH nicht an, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch die Frings Digital GmbH vor. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Frings Digital GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen der Kund:innen die Lieferung ohne ausdrücklich erklärten Vorbehalt ausführt.
2. Angebotsabgabe
2.1. Die Bestellung der Kund:innen auf der Website mit dem Button „kostenpflichtig bestellen“ ist als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren. Die Frings Digital GmbH kann dieses Angebot innerhalb von vierzehn Tagen annehmen. Angebote werden zudem telefonisch und per E-Mail versendet.
3. Annahmeerklärung
3.1. Nach Eingang des Angebots erhalten die Kund:innen eine Bestätigung für diesen per E-Mail. Dies stellt noch keine Annahme i.S.d. § 151 BGB dar. Eine solche erfolgt binnen vierzehn Tagen nach Angebotseingang.
3.2. Sofern nicht ausdrücklich eine Vorleistungspflicht seitens der Frings Digital GmbH vereinbart wird, ist diese erst nach vollständigem Zahlungseingang zur Datenbereitstellung verpflichtet.Nach Zahlungseingang stellt die Frings Digital GmbH die bestellten Daten innerhalb von sieben Tagen den Kund:innen bereit.
4. Datenlieferung, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
4.1. Die Datenbereitstellung erfolgt per verschlüsselter E-Mail. Hierfür erhalten Sie einen persönlichen Downloadlink zugesendet.
4.2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4.4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die vereinbarten Beträge netto (ohne Abzug) innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen gemäß § 286 Abs. 3 BGB.
4.5. Bei Annahmeverzug der Kund:innen oder schuldhafter Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten, so ist die Frings Digital GmbH berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.6. Teillieferungen durch die Frings Digital GmbH sind in zumutbarem Umfang zulässig.
4.7. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von der Frings Digital GmbH zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.8. Im Übrigen haftet die Frings Digital GmbH für den Fall des Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch mit 15% des Lieferwertes
4.9 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte der Kund:innen bleiben unberührt.
4.10 Die Lieferzeit kann je nach Zahlungsvariante variieren. Die Frings Digital GmbH sichert eine Lieferung innerhalb von 14 Tagen nach Bestelleingang zu.
5. Nutzung und Umgang der Daten
5.1. Soweit in den Angeboten und Auftragsbestätigungen von dem Kauf von Datenmaterial gesprochen wird, so ist damit – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall – die Einräumung eines zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechtes bezüglich der gelieferten Daten zu verstehen. Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf die Kund:innen. Das Nutzungsrecht ist exklusiv. Eine Übertragung auf Dritte ist nicht zulässig mit Ausnahme der in Ziff. 5.2. genannten Nutzung Dritter. Etwaige Rechte an den Daten, insbesondere nach den §§ 87a ff. UrhG verbleiben in jedem Fall bei der Frings Digital GmbH. Die Frings Digital GmbH ist berechtigt, die Daten selbst zu nutzen oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.
5.2. Wird ausdrücklich die Lieferung von Daten zur Nutzung durch Agenturen, Listbroker und Telemarketingunternehmen vereinbart, so gilt – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung – Folgendes: Die Kund:innen hat in diesem Fall das Recht, das Datenmaterial an einen Dritten weiterzugeben, wenn er zuvor mittels entsprechender vertraglicher Vereinbarungen sicherstellt, dass der Dritte die gelieferten Daten nur in dem vereinbarten Umfang nutzt. Dies erfolgt regelmäßig durch Vereinbarung entsprechender Vertragsstrafen. Etwaig entstehende Vertragsstrafeansprüche der Kund:innen gegen Dritte aus derartigen Vereinbarungen werden bereits jetzt an die Frings Digital GmbH abgetreten. Die Kund:innen werden der Frings Digital GmbH auf Verlangen unter Vorlage der Verträge offenlegen, an wen er die Daten geliefert und auf welche Weise er sichergestellt hat, dass die Daten nur in dem vereinbarten Umfang genutzt werden können. Eine Eigennutzung durch die Kund:innen ist bei Weitergabe der Daten an einen Dritten ausgeschlossen.
5.3. Die Frings Digital GmbH weißt an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die Kund:innen die zur Verfügung gestellten Datensätze nur nach jeweils geltendem Recht zu Werbezwecken bzw. Kampagnen einsetzen darf. Für die sichere Speicherung, den sicheren Umgang und die ordnungsgemäße Verwendung von Datensätzen, sowie ggf. deren ordnungsgemäße Löschung, sind ausschließlich die Kund:innen verantwortlich. Jeder Werbetreibende ist stets selbst für das ordnungsgemäßes Handeln und den gesetzeskonformen Umgang mit Daten und die entsprechenden Werbe- oder Image-Kampagnen verantwortlich.
5.4. Die Kund:innen tragen allein die Verantwortung dafür, dass die Inhalte seiner von uns auftragsgemäß versandten Werbung, auch per E-Mail in unseren eigenen und fremden Newslettern, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und die guten Sitten verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen.
5.5. Für die Verwendung der von uns enthaltenen E-Mail-Adressen muss vorher eine Zustimmung des Interessenten eingeholt werden (Opt-in).
Bei Werbung mit einem Telefonanruf an die von uns erhaltenen Telefonnummern gegenüber Verbraucher:innen ist nur mit deren vorheriger ausdrücklichen Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer:innen mit dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung zulässig.
5.6. Soweit die Frings Digital GmbH von Dritten aufgrund des Inhalts und/oder der Verbreitung der Werbung von ihren Kund:innen in Anspruch genommen wird, so sind die Kund:innen verpflichtet, die Frings Digital GmbH auf erstes Verlangen von solchen Ansprüchen vollständig freizustellen und sie vollständig schadlos zu halten.
5.7. Wollen die Kund:innen die gelieferten Daten für eine bestimmte Kontaktaufnahme in einer bestimmten Werbeform nutzen, so haben diese grundsätzlich selbst sicherzustellen, dass die rechtlichen Voraussetzungen hierfür eingehalten werden, insbesondere etwaig erforderliche Einwilligungserklärungen vorliegen und diese sich auch auf die konkrete Werbeansprache erstrecken. Zu diesem Zwecke ist ein Datenabgleich mit anderen bei den Kund:innen bereits vorhandenen Daten ausdrücklich zulässig.
5.8. Sofern die Frings Digital GmbH dies in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen nicht ausdrücklich zusichern, ist mit der Übermittlung von Telefon- und Faxnummern sowie von E-Mail-Adressen keine Zusage verbunden, dass der Adressat zu einer werblichen Ansprache auf diesen Kommunikationswegen seine Einwilligung erteilt hat.
5.9. Bezieht sich die Lieferung auf Daten, zu denen ausdrücklich eine Einwilligungserklärung vorliegt, so steht der Frings Digital GmbH nur dazu ein, dass zu den jeweiligen Datensätzen überhaupt Erklärungen abgegeben wurden. Die Frings Digital GmbH kann weder eine Haftung dafür übernehmen, dass die entsprechende Erklärung tatsächlich von der entsprechenden Person abgegeben wurde noch dafür, dass die abgegebene Erklärung im Einzelfall die vorgesehene Maßnahme abdeckt, weil auch vorhandene Einwilligungserklärungen in sachlicher und zeitlicher Reichweite auslegungsfähig sind.
6. Vertragsstrafe bei Überschreitung der eingeräumten Nutzung
6.1 Soweit Kund:innen die von der Frings Digital GmbH überlassenen Daten in unzulässiger Weise Dritten überträgt, steht der Frings Digital GmbH im Falle einer schuldhaften Verletzung die Zahlung einer Vertragsstrafe zu. Diese beträgt das Zehnfache des für die Lieferung angefallenen Entgelts.
6.2 Die Einforderung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nicht aus.
7. Leistungsumfang, Schlechtleistung
7.1. Die Bereitstellung der Daten richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten Vorgaben. Den Parteien ist bewusst, dass eine letztverbindliche Richtigkeits- und Aktualitätsgewähr der einer ständigen Fluktuation unterworfenen Daten nicht möglich ist. Die Frings Digital GmbH stellt die Anschriften aus allgemein zugänglichen Registern, Verzeichnissen und Eigenangaben aus Befragungsaktionen zusammen. Da in solchen öffentlichen Register grds. jeder Angaben machen kann, kann insofern keine Richtigkeit der Daten gewährleistet werden. Retouren (Rückläufer) sind aus diesem Grund unvermeidlich und stellen keine Schlechtleistung dar. Solche unvermeidbaren Retouren werden nicht vergütet.
7.2. Die Frings Digital GmbH verpflichtet sich jedoch, ihre Datenbanken ständig zu aktualisieren und zu überarbeiten, um solch unvermeidbare Rückläufer auf ein Minimum zu reduzieren. Die Frings Digital GmbH tritt allerdings dafür ein, den Datenbestand stets mit der gebotenen Sorgfalt und den in zulässiger Weise zugänglichen Erkenntnisquellen zu pflegen und zu aktualisieren.
7.3. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung sind die von den Parteien getroffenen Vorgaben daher stets nur im Hinblick auf den Inhalt des bei der Frings Digital GmbH vorhandenen Datenbestandes zu beziehen.
7.4. Sollten dennoch mehr als 20% der bereitgestellten Daten keine vollständige Aktualität aufzeigen, so ist die Frings Digital GmbH berechtigt, nach Aufforderung der Kund:innen die Anzahl der nicht vollständigen der Daten mit weiteren Datensätze der gleichen Branche zu liefern.
7.5. Die Verjährungsfrist für Schlechtleistung beträgt sechs Monate, gerechnet ab Bereitstellung der Daten.
7.6. Erstattungsleistungen, die die Frings Digital GmbH ohne nähere Erklärung gegenüber der Kund:innen erbringt, erfolgen ohne jegliche Annerkennung einer Rechtspflicht und sind mangels entgegenstehender Vereinbarung als Kulanzerstattung anzusehen.
7.7. Im Übrigen wird jede über die vorstehenden Bestimmungen hinausgehende Schadenersatzpflicht, insbesondere für Aufwendungen des Auftraggebers und entgangenen Gewinn, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.
8. Haftungsbeschränkung
8.1. Die Frings Digital GmbH haftet den Kund:innen für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit die Frings Digital GmbH, deren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Frings Digital GmbH für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Frings Digital GmbH haftet insbesondere nicht für in Ziff. 5.6. ff. Verfehlungen der Kund:innnen.
8.2. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von der Frings Digital GmbH, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
8.3. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von der Frings Digital GmbH. Eine Haftung für Portokosten, Druckkosten, die Beauftragung von Telefonmarketingagenturen oder vergleichbare, im Rahmen einer Werbekampagne angefallener Kosten, schließt die Frings Digital GmbH aus, es sei denn, es ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der Frings Digital GmbH und seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen nachweisbar.
8.4. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien und im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.5. Soweit die Schadensersatzhaftung der Frings Digital GmbH gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf persönliche Schadensersatzhaftung deren Angestellter, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Freistellung
9.1. Sollte eine Inanspruchnahme von der Frings Digital GmbH durch Dritte aufgrund einer Rechtsverletzung durch Kund:innen gleich welcher Art erfolgen, stellen die Kund:innen der Frings Digital GmbH von solchen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei und verpflichten sich, alle daraus erwachsenden Kosten (insbesondere Rechtsanwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten) auf erstes Anfordern durch die Frings Digital GmbH zu übernehmen oder – nach Wahl von der Frings Digital GmbH – gegenüber der Frings Digital GmbH zu erstatten. Dies umfasst insbesondere auch Kosten in Zusammenhang mit einer angemessenen Abwehr solcher Ansprüche.
10. Datenschutz- und Kontrollrechte von der Frings Digital GmbH
10.1. Soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, hat die Frings Digital GmbH das Recht, bestellte Daten mit bis zu 2% des Datenumfanges Kontrolldaten anzureichern, die der Überwachung des Umfanges der Datennutzung durch die Frings Digital GmbH dienen.
10.2. Enthalten die Leistungen von der Frings Digital GmbH personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), werden diese von der Frings Digital GmbH nur übermittelt, wenn für die Datenverarbeitung mindestens eine Rechtsgrundlage besteht.
10.3. Die Kund:innen verpflichten sich, personenbezogene Daten in den von der Frings Digital GmbH bereitgestellte Leistungen nur bei Vorliegen einer Rechtsgrundlage für die Nutzung zu verarbeiten. Die Frings Digital GmbH überprüft vor Lieferung der vereinbarten Leistungen und während des Vertragsverhältnisses stichprobenartig das Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage bei den Kund:innen und ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, wenn keine ausreichende Rechtsgrundlage für den Bezug der jeweiligen Leistung besteht. Zu diesem Zweck haben die Kund:innen geeignete Aufzeichnungen über den Rechtsgrund seiner Datenverarbeitung in den von der Frings Digital GmbH bezogenen Leistungen mindestens 12 Monate nach Lieferung der bezogenen Leistungen bereitzuhalten und die Frings Digital GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
10.4. Widersprüchen Betroffener gegenüber den Kund:innen in Bezug auf einzelne Adressdaten oder sonstigen personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO in den bezogenen Leistungen von der Frings Digital GmbH haben die Kund:innen im Rahmen der gesetzlichen Fristen zu beachten. Bei globalen Widersprüchen Betroffener haben die Kund:innen solche Widersprüche unverzüglich ab Eingang des betroffenen Widerspruchs an die Frings Digital GmbH zu melden.
10.5. Die Frings Digital GmbH empfiehlt den Kund:innen, vor dem werblichen Einsatz der einzelnen Adressdaten in den bezogenen Leistungen von der Frings Digital GmbH gegen die DDV-Robinsonliste (www.ichhabediewahl.de) abzugleichen, um Sperrungen von Betroffenen beachten zu können.
10.6. Die Kund:innen haben im Falle der werblichen Nutzung der von der Frings Digital GmbH bezogenen Leistungen sicherzustellen, dass ein Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Betroffenen gegen die Nutzung seiner personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO sowie die gemäß DSGVO erforderlichen Informationspflichten der Kund:innen erbracht werden und die gemäß DSGVO erforderlichen Informationen für nicht beim Betroffenen erhobenen personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO nach Vorgaben von der Frings Digital GmbH erfolgen.
11. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von der Frings Digital GmbH Erfüllungsort.
11.2 Auf die Vertragsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, wobei die Geltung aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
11.3 Sofern die Kund:innen ein Kaufmann i.S.d. § 1 Abs. 1 HGB ist, gilt der Sitz von der Frings Digital GmbH als vereinbarter Gerichtsstand. Die Frings Digital GmbH ist jedoch dazu berechtigt, die Kund:innen auch an dessen Sitz zu verklagen.
12. Sonstiges
12.1 Die Frings Digital GmbH ist berechtigt, den Kund:innen im Rahmen der Regelung des § 7 Abs. 3 UWG, an die von den Kund:innen im Rahmen der Vertragsbeziehung übermittelten E-Mail-Adresse eigene Newsletter zu versenden. Die Kund:innen können dem jederzeit durch einfache E-Mail, Anruf, Telefax oder postalische Mitteilung widersprechen.
12.2 Die Kund:innen verpflichten sich gegenüber der Frings Digital GmbH, gelieferte Daten nur unter Berücksichtigung des geltenden Rechts, insbesondere der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verwenden (siehe dazu auch Pkt. 5.6 dieser AGB).
12.3 Auskunftsanspruch
Unternehmen die Kund:innen mit den gelieferten Daten gemäß Ziff. 7.3 eine Werbeaktion und erhält daraufhin von einem Empfänger aus diesen Daten ein Auskunftsersuchen zum entsprechenden Datensatz, so sind die Kund:innen berechtigt dieses Auskunftsersuchen nach § 34 BDSG mit Bezug auf die Frings Digital GmbH zu beantworten und ggf. an die Frings Digital GmbH weiterzuleiten.