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Ist Kaltakquise verboten?

Inhaltsverzeichnis

Kaltakquise, auch als “cold calling”, “cold mailing” oder “cold reach” bekannt, bezieht sich auf den Versuch, potenzielle Kunden oder Geschäftspartner telefonisch, per E-Mail oder via Social Media zu kontaktieren, ohne dass eine vorherige Beziehung oder Einladung besteht. In vielen Fällen handelt es sich bei Kaltakquise um unerwünschte oder störende Kontaktaufnahme, die von manchen Menschen als Belästigung empfunden wird. Aus diesem Grund gibt es in vielen Ländern Gesetze und Vorschriften, die die Kaltakquise einschränken oder sogar verbieten. Vor allem die DSGVO und das UWG regeln die Bestimmungen von Kaltakquise.

Was ist der Unterschied zwischen der DSGVO und dem UWG?

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten von natürlichen Personen in der EU regelt. Sie gilt seit dem 25. Mai 2018 und hat das Ziel, den Schutz von Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten der EU-Bürger zu stärken und gleichzeitig die freie Bewegung von personenbezogenen Daten innerhalb der EU zu gewährleisten. Die DSGVO gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb der EU befinden.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist ein deutsches Gesetz, das den Wettbewerb regelt und unlautere Geschäftspraktiken verbietet. Es gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die in Deutschland tätig sind. Das UWG regelt unter anderem die Werbung und den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen und verbietet unter anderem irreführende oder betrügerische Werbung.

Differenzierung zwischen DSGVO und UWG

Der Unterschied zwischen DSGVO und UWG besteht darin, dass die DSGVO den Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern regelt, während das UWG den Wettbewerb und unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland regelt. Die DSGVO gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb der EU befinden, während das UWG nur für Unternehmen und Organisationen in Deutschland gilt.

Was sagt die DSGVO und UWG zum Thema “Ist Kaltakquise verboten?”

Kaltakquise in Deutschland kann legal sein

In Deutschland ist Kaltakquise grundsätzlich erlaubt, solange sie sich an bestimmte Regeln halten. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthält einige Bestimmungen, die die Kaltakquise betreffen. Zum Beispiel ist es verboten, Kunden oder Geschäftspartner zu belästigen oder ihnen unerwünschte Waren oder Dienstleistungen aufzudrängen. Ebenso ist es verboten, falsche oder irreführende Informationen zu verbreiten oder den Eindruck zu erwecken, dass man im Auftrag einer staatlichen oder behördlichen Stelle handelt.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von diesen Regeln, die es erlauben, Kaltakquise zu betreiben, ohne gegen das UWG zu verstoßen. Zum Beispiel darf Kaltakquise im B2B-Bereich (Business-to-Business) betrieben werden, solange es sich um Dienstleistungen oder Waren handelt, die für das Geschäft des Angerufenen relevant sind. Auch darf Kaltakquise betrieben werden, wenn der Angerufene dem Unternehmen bereits seine Kontaktdaten zur Verfügung gestellt hat, zum Beispiel auf einer Messe oder einem anderen öffentlichen Event.

Berechtigtes Interesse kann Kaltakquise rechtfertigen

Es gibt jedoch auch andere Rechtsgrundlagen, die es erlauben, Kaltakquise im Rahmen der DSGVO durchzuführen. Zum Beispiel kann die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen eines berechtigten Interesses des Unternehmens erfolgen, wenn das Interesse an der Kaltakquise das Interesse des Angerufenen am Schutz seiner personenbezogenen Daten überwiegt. In diesem Fall muss das Unternehmen jedoch sicherstellen, dass es angemessene Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Angerufenen trifft und diese Daten nur für die Zwecke der Kaltakquise verarbeitet.

DSGVO Pflicht zur Datenauskunft 

Es ist auch wichtig zu beachten, dass Kaltakquise im Rahmen der DSGVO nur dann betrieben werden darf, wenn der Kontaktierte über seine Rechte aufgeklärt wurde, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Das Unternehmen muss dem Angerufenen auch die Kontaktdaten einer Ansprechperson zur Verfügung stellen, an die er sich bei Fragen oder Beschwerden wenden kann.

Welche Formen von Kaltakquise im Business-to-Business Bereich gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von B2B Kaltakquise, die sich vor allem in den Kontaktkanälen unterscheiden, die genutzt werden. Hier sind ein paar Beispiele:

Telefonische Kaltakquise 

Bei der telefonischen Kaltakquise werden potenzielle Kunden oder Geschäftspartner per Telefon kontaktiert. Dies kann entweder durch einen Mitarbeiter des Unternehmens oder durch eine automatisierte Anrufmaschine erfolgen.

E-Mail-Kaltakquise

Bei der E-Mail-Kaltakquise werden potenzielle Kunden oder Geschäftspartner per E-Mail kontaktiert. Dies kann entweder durch den Versand von Einzel-E-Mails oder durch den Versand von Massen-E-Mails (auch als Spam bezeichnet) erfolgen.

Brief-Kaltakquise

Bei der Brief-Kaltakquise werden potenzielle Kunden oder Geschäftspartner per Post kontaktiert. Dies kann entweder durch den Versand von Einzelbriefen oder durch den Versand von Massenbriefen erfolgen.

Social Media-Kaltakquise

Bei der Social Media-Kaltakquise werden potenzielle Kunden oder Geschäftspartner über Social Media Plattformen wie Facebook, LinkedIn oder Twitter kontaktiert. Dies kann entweder durch den Versand von privaten Nachrichten oder durch das Hinterlassen von Kommentaren oder Nachrichten auf den Profilen der Nutzer erfolgen.

5 Tipps, um mit Kaltakquise legal Kundengewinnung zu betreiben

Die Kaltakquise kann eine effektive Möglichkeit sein, neue Kunden oder Geschäftspartner zu gewinnen, insbesondere im B2B-Bereich (Business-to-Business). Allerdings muss sie sorgfältig geplant und durchgeführt werden, um erfolgreich zu sein und den Angerufenen bzw. Kontaktierten nicht zu belästigen. Hier sind fünf Tipps, die Ihnen helfen können, B2B Kaltakquise erfolgreich durchzuführen:

#1 Machen Sie sich mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut

Es gibt in vielen Ländern Gesetze und Vorschriften, die die Kaltakquise einschränken oder sogar verbieten. Machen Sie sich deshalb vorab mit den geltenden Regeln vertraut, um sicherzustellen, dass Sie diese einhalten.

#2 Nutzen Sie relevante Datenquellen

Um erfolgreich Kaltakquise betreiben zu können, benötigen Sie eine Liste von potenziellen Kunden oder Geschäftspartnern. Nutzen Sie dafür Datenquellen, die relevante und aktuelle Informationen enthalten, zum Beispiel Branchenverzeichnisse oder Messebesucherlisten.

#3 Seien Sie professionell und respektvoll

Vergessen Sie nicht, dass Sie sich an Menschen wenden, die Sie nicht kennen und die möglicherweise nicht an Ihrem Angebot interessiert sind. Seien Sie deshalb immer professionell und respektvoll, indem Sie zum Beispiel korrekte Anreden und Höflichkeitsformen verwenden und den Angerufenen nicht unter Druck setzen.

#4 Seien Sie vorbereitet und gut informiert

Vor der Kontaktaufnahme sollten Sie sich gut informieren und vorbereiten. Wissen Sie, wen Sie anrufen, wofür das Unternehmen steht und welche Dienstleistungen oder Produkte es anbietet. So können Sie dem Angerufenen gezielt Fragen stellen und zeigen, dass Sie sich für das Unternehmen interessieren.

#5 Geben Sie dem Angerufenen die Möglichkeit, sich abzumelden

Wenn der Angerufene nicht an Ihrem Angebot interessiert ist, sollten Sie ihm die Möglichkeit geben, sich von weiteren Kontaktaufnahmen abzumelden. Dies sollte schnell und unkompliziert passieren, da die Person sonst schnell genervt sein kann.

Kontaktdaten für die Kaltakquise recherchieren

Es ist wichtig, dass Sie eine Liste von potenziellen Kontakten haben, an die Sie sich wenden können. Doch wie finden Sie die richtigen B2B Kontaktdaten? Hier sind ein paar Tipps, die Ihnen helfen können:

  1. Nutzen Sie Branchenverzeichnisse: Es gibt viele Branchenverzeichnisse, die Informationen über Unternehmen und deren Kontaktdaten enthalten. Diese Verzeichnisse sind oft nach Branche oder Standort gegliedert und können Ihnen helfen, passende Kontakte zu finden.
  2. Nutzen Sie Suchmaschinen: Es gibt viele Suchmaschinen, die Ihnen dabei helfen können, B2B Kontaktdaten zu finden. Geben Sie einfach den Namen des Unternehmens und gegebenenfalls den Standort oder die Branche ein und Sie erhalten möglicherweise eine Liste von relevanten Ergebnissen.
  3. Nutzen Sie Messebesucherlisten: Wenn Sie an einer Messe teilnehmen, haben Sie möglicherweise Zugang zu einer Liste von Besuchern, die an der Messe teilgenommen haben. Diese Liste kann Ihnen helfen, potenzielle Kontakte zu finden.
  4. Nutzen Sie LinkedIn: LinkedIn ist eine Plattform, die vor allem für Business-Netzwerke genutzt wird. Sie können LinkedIn nutzen, um nach Unternehmen und deren Mitarbeitern zu suchen und B2B Kontakte zu knüpfen.
  5. Nutzen Sie B2B Firmenwebseiten: Viele Unternehmen stellen auf ihren Webseiten Kontaktinformationen bereit. Sie können diese nutzen, um direkt mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten.

Unser Fazit zur Frage, ob Kaltakquise im B2B Bereich verboten ist

Die Kaltakquise, also der Versuch, potenzielle Kunden oder Geschäftspartner ohne vorherige Beziehung oder Einladung zu kontaktieren, kann eine effektive Möglichkeit sein, neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen. Allerdings muss sie sorgfältig geplant und durchgeführt werden, um erfolgreich zu sein und den Angerufenen nicht zu belästigen.

In vielen Fällen wird Kaltakquise als unerwünschte oder störende Kontaktaufnahme empfunden und kann daher in vielen Ländern eingeschränkt oder sogar verboten sein. Es gibt verschiedene Gesetze und Vorschriften, die die Kaltakquise regeln, zum Beispiel die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der EU oder das Telekommunikationsgesetz (TKG) in Deutschland.

Diese Gesetze untersagen in der Regel die Kaltakquise per Telefon oder E-Mail, es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel für Unternehmen, die sich an bestimmte Branchen oder Unternehmen wenden. Auch die Kontaktaufnahme über Social Media Plattformen wie Facebook oder LinkedIn oder per Brief kann in bestimmten Fällen erlaubt sein, solange die geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Grundsätzlich muss ein berechtigtes Interesse des Kontaktierten nachgewiesen werden.

Ob Ihre Strategie den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht, ist jedoch einzelfallabhängig. Daher sollten Sie bei Unklarheiten definitiv professionelle Rechtsberatung einholen. Unser Artikel hat einen informativen Anspruch, kann jedoch keine Garantie über Richtigkeit und Aktualität gewähren und schon gar keine Rechtsberatung übernehmen.

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